Änderung des Altersentlastungsbetrags

Allgemein10. November 2024

Ab Vollendung des 64. Lebensjahres erhalten Steuerpflichtige einen Altersentlastungsbetrag für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für Mieteinkünfte oder für gewerbliche und freiberufliche Einkünfte.

Dieser Altersentlastungsbetrag mindert sich seit 2005 für jeden neuen Jahrgang und sollte ursprünglich ab dem Jahr 2040 auf 0 EUR abgeschmolzen sein. Nunmehr wurde – im Zusammenhang mit der Beseitigung der Doppelbesteuerung von Renten – auch diese Regelung bis in das Jahr 2058 gestreckt.

Beachten Sie: Damit erhöht sich auch rückwirkend für das Jahr 2023 der Altersentlastungsbetrag auf max. 665 EUR, für das Jahr 2024 beträgt dieser dann max. 646 EUR.

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