Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

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Steuerkanzlei Schneider & Schäffer

Ihr Ansprechpartner für alle Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen

Sie suchen eine Steuerkanzlei im Großraum Ingolstadt, die die notwendige Erfahrung hat und Sie auch in die Zukunft begleiten kann? Sie suchen ein Steuerbüro, das Sie unbürokratisch, individuell und ganzheitlich berät? Sie brauchen einen Steuerberater, der Sie vor Behörden vertritt, Ihnen hilfreich zur Seite steht und für Ihr Recht kämpft?

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Flexibel und zukunftsorieniert

Wir unterstützen die digitale Buchführung mit DATEV Unternehmen online. Sparen Sie mit uns Zeit und Geld. Weitere Infos finden Sie in diesem kurzen Erklär-Video. Oder sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!

Wir finden immer die bestmögliche Lösung für Sie

Ob Hilfe in Steuerangelegenheiten oder ganzheitliche Beratung - wir denken, arbeiten und handeln immer zu Ihrem Vorteil.

Kompetent und zuverlässig

Fachmännischer Rat im aktuellen Steuerrecht und Termintreue sind unser Tagesgeschäft.

Vorausschauend und klar

Langfristige Steuerkonzepte unter Abwägung Ihrer Interessen sind Ziel unserer Beratung.

Ergonomisch und praxisnah

Mit zielführendem Rat begleiten wir Sie bei der praktischen Umsetzung Ihrer Vorhaben.

Ganzheitlich und Individuell

Auf der Basis Ihrer persönlichen Sachverhalte entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte.

FAQ - Häufige Fragen

Unsere Steuerberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Schneider & Schäffer Steuerkanzlei Ingolstadt Hepberg Team

Mit der Wahl Unternehmensform erfolgt eine wichtige Weichstellung für Ihr Unternehmen. Eine fundierte Planungsrechnung durch einen erfahrenen Steuerberater ist für Bankfinanzierungen unverzichtbar. Daneben unterstützen wir Sie bei allen behördlichen Formularen und Anträgen.

Wir beraten Sie :

  • Bei Fragen zu Buchhaltung und Steuerrecht
  • Beim Kauf eines bestehenden Unternehmens und der damit verbundenen Kaufpreisfindung
  • Bei der Vorlage von behördlichen Bescheinigungen

Eine Erbschaft setzt voraus, dass ein Erbfall eingetreten ist.  Selbst in diesem Fall gibt es noch Möglichkeiten die anfallende Erbschaftsteuer z.B.  durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu verringern.

Bei einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung unter Lebenden) kann durch rechtzeitige Beratung und vorzeitige Nutzung von Freibeträgen eine große Ersparnis bei beiden Steuern erzielt werden.

News & Tipps zu Steuern und Finanzen

Wiederaufleben der Sonderabschreibung für Mietwohnungsneubau

Allgemein16. August 2023

Die Möglichkeit Sonderabschreibungen für Mietwohnungsneubau in Anspruch zu nehmen, ist derzeit auf Fälle begrenzt, bei denen der Bauantrag vor dem 01.01.2022 gestellt wurde. Durch das JStG 2022 wurde die Sonderabschreibung praktisch wieder revitalisiert. Diese kann zukünftig unter folgenden Voraussetzungen in Anspruch genommen werden: der Bauantrag wird zwischen 2023 und 2026 gestellt wird, die Anschaffungs- oder[…]

Keine Steuerermäßigung für statische Berechnungen eines Statikers

Allgemein18. Juli 2023

Die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen kann nicht für die Tätigkeiten eines Statikers gewährt werden, da dieser grundsätzlich nicht handwerklich tätig ist. Er erbringt ausschließlich Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung von Bauwerken. Auch auf die Erforderlichkeit der statischen Berechnung für die Durchführung der Handwerkerleistungen kann die Steuerermäßigung nach einer aktuellen Entscheidung des BFH nicht[…]

Änderungen bei der Gebäudeabschreibung

Allgemein16. Juni 2023

Für vermietete Wohnimmobilien, die nach dem 31.12.2022 fertiggestellt werden, wurde ebenfalls durch das JStG 2022 der Abschreibungssatz auf 3% erhöht. Nach der Rechtsprechung des BFH ist eine Wohnung fertig gestellt, wenn sie bezugsfertig ist. Bezugsfertigkeit ist gegeben, wenn die wesentlichen Bauarbeiten durchgeführt sind. Danach sind Wohnungen im Allgemeinen bezugsfertig, wenn Fenster und (Außen-)Türen eingebaut, Anschlüsse[…]

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