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Sie suchen eine Steuerkanzlei im Großraum Ingolstadt, die die notwendige Erfahrung hat und Sie auch in die Zukunft begleiten kann? Sie suchen ein Steuerbüro, das Sie unbürokratisch, individuell und ganzheitlich berät? Sie brauchen einen Steuerberater, der Sie vor Behörden vertritt, Ihnen hilfreich zur Seite steht und für Ihr Recht kämpft?
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Fachmännischer Rat im aktuellen Steuerrecht und Termintreue sind unser Tagesgeschäft.
Vorausschauend und klar
Langfristige Steuerkonzepte unter Abwägung Ihrer Interessen sind Ziel unserer Beratung.
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Mit zielführendem Rat begleiten wir Sie bei der praktischen Umsetzung Ihrer Vorhaben.
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Auf der Basis Ihrer persönlichen Sachverhalte entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte.
FAQ - Häufige Fragen
Unsere Steuerberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Mit der Wahl Unternehmensform erfolgt eine wichtige Weichstellung für Ihr Unternehmen. Eine fundierte Planungsrechnung durch einen erfahrenen Steuerberater ist für Bankfinanzierungen unverzichtbar. Daneben unterstützen wir Sie bei allen behördlichen Formularen und Anträgen.
Wir beraten Sie :
- Bei Fragen zu Buchhaltung und Steuerrecht
- Beim Kauf eines bestehenden Unternehmens und der damit verbundenen Kaufpreisfindung
- Bei der Vorlage von behördlichen Bescheinigungen
Eine Erbschaft setzt voraus, dass ein Erbfall eingetreten ist. Selbst in diesem Fall gibt es noch Möglichkeiten die anfallende Erbschaftsteuer z.B. durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu verringern.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung unter Lebenden) kann durch rechtzeitige Beratung und vorzeitige Nutzung von Freibeträgen eine große Ersparnis bei beiden Steuern erzielt werden.
Haben auch Sie eine Frage? Rufen Sie an - wir beraten Sie gerne:
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Eine Kindergeldgewährung wegen Berufsausbildung ist nicht möglich, wenn Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben. Dieses hat aktuell der BFH für den Fall eines Jungen entschieden, der während seiner Ausbildung einen schweren Unfall mit Schädelbasisbruch und Schädel-Hirn-Trauma erlitten hatte und nach dem Krankenhausaufenthalt verschiedene Reha-Maßnahmen durchlaufen musste, von denen[…]
Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer als Arbeitslohn
Die Erstattung von Parkgebühren an Arbeitnehmer führt bei diesen zu Arbeitslohn, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale abgegolten sind. So entschied aktuell das Niedersächsische Finanzgericht. Auch wenn die Erstattung von Parkkosten bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen der Beschäftigten am Arbeitsplatz und damit einen reibungslosen Betriebsablauf begünstigen, erfolgt die Übernahme der Parkkosten[…]
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