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Sie suchen eine Steuerkanzlei im Großraum Ingolstadt, die die notwendige Erfahrung hat und Sie auch in die Zukunft begleiten kann? Sie suchen ein Steuerbüro, das Sie unbürokratisch, individuell und ganzheitlich berät? Sie brauchen einen Steuerberater, der Sie vor Behörden vertritt, Ihnen hilfreich zur Seite steht und für Ihr Recht kämpft?
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Flexibel und zukunftsorieniert
Wir unterstützen die digitale Buchführung mit DATEV Unternehmen online. Sparen Sie mit uns Zeit und Geld. Weitere Infos finden Sie in diesem kurzen Erklär-Video. Oder sprechen Sie uns an - wir beraten Sie gerne!
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Fachmännischer Rat im aktuellen Steuerrecht und Termintreue sind unser Tagesgeschäft.
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FAQ - Häufige Fragen
Unsere Steuerberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!

Mit der Wahl Unternehmensform erfolgt eine wichtige Weichstellung für Ihr Unternehmen. Eine fundierte Planungsrechnung durch einen erfahrenen Steuerberater ist für Bankfinanzierungen unverzichtbar. Daneben unterstützen wir Sie bei allen behördlichen Formularen und Anträgen.
Wir beraten Sie :
- Bei Fragen zu Buchhaltung und Steuerrecht
- Beim Kauf eines bestehenden Unternehmens und der damit verbundenen Kaufpreisfindung
- Bei der Vorlage von behördlichen Bescheinigungen
Eine Erbschaft setzt voraus, dass ein Erbfall eingetreten ist. Selbst in diesem Fall gibt es noch Möglichkeiten die anfallende Erbschaftsteuer z.B. durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu verringern.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung unter Lebenden) kann durch rechtzeitige Beratung und vorzeitige Nutzung von Freibeträgen eine große Ersparnis bei beiden Steuern erzielt werden.
Haben auch Sie eine Frage? Rufen Sie an - wir beraten Sie gerne:
08456 92 87-0 or
News & Tipps zu Steuern und Finanzen
Energetische Gebäudesanierung
35c EStG gewährt eine besondere Steuerermäßigung (= Abzug von der Einkommensteuerschuld) für nach dem 31.12.2019 begonnene energetische Maßnahmen an ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken dienenden Gebäuden bzw. Eigentumswohnungen, die älter als zehn Jahre sind. Die Steuerermäßigung beträgt insgesamt 20 % der Aufwendungen (höchstens jedoch Aufwendungen von 200.000 €), die sich wie folgt auf drei Jahre verteilen:[…]
Wichtige Änderungen bei Photovoltaikanlagen
Durch das Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) stehen massive Änderungen im Bereich der Photovoltaikanlagen an. Diese betreffen sowohl die Ertragsteuern als auch die Umsatzsteuer. Die ertragsteuerlichen Folgen treffen nicht nur neue Anlagen, sondern auch viele Betreiber bereits bestehender Anlagen. Ertragsteuer Bereits rückwirkend ab dem 01.01.2022 wird eine Steuerbefreiung für Einnahmen und Entnahmen aus solchen Photovoltaikanlagen eingeführt.[…]
Inflationsausgleichsgesetz bringt Steuerentlastungen
Im Rahmen des Inflationsausgleichsgesetzes wurden verschiedene Anpassungen beim Steuertarif vorgenommen, um die kalte Progression abzufangen. Insbesondere wurde der Grundfreibetrag erhöht (um 561 € auf 10.908 €) und das Jahreseinkommen, ab dem der Spitzensteuersatz greift, angehoben (von 58.597 € auf 62.810 €). Außerdem wurde nunmehr beschlossen, das Kindergeld schon zum 01.01.2023 auf 250 € je Kind[…]






