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Steuerkanzlei Schneider & Schäffer
Ihr Ansprechpartner für alle Ihre steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen
Sie suchen eine Steuerkanzlei im Großraum Ingolstadt, die die notwendige Erfahrung hat und Sie auch in die Zukunft begleiten kann? Sie suchen ein Steuerbüro, das Sie unbürokratisch, individuell und ganzheitlich berät? Sie brauchen einen Steuerberater, der Sie vor Behörden vertritt, Ihnen hilfreich zur Seite steht und für Ihr Recht kämpft?
Jetzt Gesprächstermin vereinbarenWir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Ihr kompetentes Team für Steuerfragen
Unser Team aus Steuerberatern und Steuerfachangestellten ist jederzeit gerne für Sie da.
Wir finden immer die bestmögliche Lösung für Sie
Ob Hilfe in Steuerangelegenheiten oder ganzheitliche Beratung - wir denken, arbeiten und handeln immer zu Ihrem Vorteil.
Kompetent und zuverlässig
Fachmännischer Rat im aktuellen Steuerrecht und Termintreue sind unser Tagesgeschäft.
Vorausschauend und klar
Langfristige Steuerkonzepte unter Abwägung Ihrer Interessen sind Ziel unserer Beratung.
Ergonomisch und praxisnah
Mit zielführendem Rat begleiten wir Sie bei der praktischen Umsetzung Ihrer Vorhaben.
Ganzheitlich und Individuell
Auf der Basis Ihrer persönlichen Sachverhalte entwickeln wir maßgeschneiderte Konzepte.
FAQ - Häufige Fragen
Unsere Steuerberater stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite!
Mit der Wahl Unternehmensform erfolgt eine wichtige Weichstellung für Ihr Unternehmen. Eine fundierte Planungsrechnung durch einen erfahrenen Steuerberater ist für Bankfinanzierungen unverzichtbar. Daneben unterstützen wir Sie bei allen behördlichen Formularen und Anträgen.
Wir beraten Sie :
- Bei Fragen zu Buchhaltung und Steuerrecht
- Beim Kauf eines bestehenden Unternehmens und der damit verbundenen Kaufpreisfindung
- Bei der Vorlage von behördlichen Bescheinigungen
Eine Erbschaft setzt voraus, dass ein Erbfall eingetreten ist. Selbst in diesem Fall gibt es noch Möglichkeiten die anfallende Erbschaftsteuer z.B. durch die Ausschlagung der Erbschaft oder die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen zu verringern.
Bei einer vorweggenommenen Erbfolge (Schenkung unter Lebenden) kann durch rechtzeitige Beratung und vorzeitige Nutzung von Freibeträgen eine große Ersparnis bei beiden Steuern erzielt werden.
Haben auch Sie eine Frage? Rufen Sie an - wir beraten Sie gerne:
08456 92 87-0 or
News & Tipps zu Steuern und Finanzen
Änderung des Altersentlastungsbetrags
Ab Vollendung des 64. Lebensjahres erhalten Steuerpflichtige einen Altersentlastungsbetrag für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, für Mieteinkünfte oder für gewerbliche und freiberufliche Einkünfte. Dieser Altersentlastungsbetrag mindert sich seit 2005 für jeden neuen Jahrgang und sollte ursprünglich ab dem Jahr 2040 auf 0 EUR abgeschmolzen sein. Nunmehr wurde – im Zusammenhang mit der Beseitigung der Doppelbesteuerung von[…]
Elektronische Rechnung wird in Deutschland Pflicht!
Schon mit Wirkung ab dem 01.01.2025 wurde durch das Wachstumschancengesetz die grundsätzliche Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) ins Leben gerufen. Sie greift allerdings „nur“ bei Leistungen zwischen zwei inländischen Unternehmern (inländisches B2B-Geschäft). Außerdem gibt es einige Ausnahmen und abhängig von der Unternehmensgröße gelten verschiedene Übergangsfristen. Auf die wichtigsten Punkte der umfassenden neuen Verpflichtung soll[…]
Temporäre Erweiterung des Verlustvortrags
Ein Verlustvortrag ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. EUR/2 Mio. EUR (Ledige/zusammenveranlagte Steuerpflichtige) in unbegrenzter Höhe zulässig. Für den Betrag, der den Sockelbetrag überschreitet, war der Verlustvortrag bis Ende 2023 auf 60 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahrs begrenzt. Für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag vorübergehend auf 70 %[…]