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Neues bei den Überbrückungshilfen
Verlängerung der Antragsfrist für die Monate Juni bis August
Die Überbrückungshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen bei der Sicherstellung eines ausreichenden Liquiditätsbedarfs für die Monate Juni bis August 2020 und schließt an die Maßnahmen der Corona-Soforthilfe (März bis Mai 2020) an (vgl. auch Punkt 3 Mandanten-Informationsbrief vom 01.07.2020). Wenn die Antragsvoraussetzungen erfüllt sind, gewährt der Staat für bestimmte fortlaufende Fixkosten (gestaffelt nach verschiedenen Kriterien) eine Liquiditätshilfe von bis zu 80 % und max. 150.000 €.
Die Antragsfrist war ursprünglich bis 31.08.2020 begrenzt. Sie wurde nunmehr aber auf den 30.09.2020 verlängert. Die Antragstellung muss zwingend über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Seit 10.08.2020 können auch Rechtsanwälte die Antragstellung übernehmen.
Nun beschlossen: Verlängerung der Überbrückungshilfe bis Ende des Jahres
Die Bundesregierung hat jüngst eine Verlängerung der Überbrückungshilfen bis Ende des Jahres beschlossen. Die weiteren Details sind derzeit noch nicht bekannt. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.