Auch im unternehmerischen Bereich wird die Möglichkeit der Inanspruchnahme einer degressiven Afa (wieder) eingeführt. Die Möglichkeit anstatt der linearen Afa die degressive Afa in Anspruch zu nehmen ist zeitlich jedoch für Anschaffungen zwischen dem 01. April 2024 und vor dem 01. Januar 2025 eng begrenzt.
Der dabei anzuwendende Prozentsatz darf höchstens das Zweifache des bei der linearen Afa in Betracht kommenden Prozentsatzes betragen und 20 % nicht übersteigen.