Erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert

Allgemein23. Juli 2021

Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wurde über den 30.06.2021 hinaus verlängert.

Für die Anmeldung von Kurzarbeit reicht es demnach weiterhin aus, wenn mindestens 10% der Beschäftigten betroffen sind (sonst eigentlich 33,33 % erforderlich).

Außerdem werden bei Kurzarbeit zunächst auch weiterhin die Sozialversicherungsbeiträge zu 100% vom Staat übernommen.

Ab Oktober 2021 erfolgt die Übernahme dann allerdings nur noch in Höhe von 50%.

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