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Klimaschutzprogramm 2030: Erhöhung Pendlerpauschale und weitere Änderungen
Als weitere Maßnahmen im Rahmend des „Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht“ wurden folgende Maßnahmen beschlossen:
Erhöhung der Pendlerpauschale ab 2021
Ab 2021 wird die Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um 0,05 € auf dann 0,35 € je Entfernungskilometer angehoben. Ab 2024 wird die Entfernungspauschale um weitere 0,03 € auf dann 0,38 € erhöht.
Hintergrund ist, dass durch die vorgesehen stärkere CO2-Bepreisung in Zukunft die Kosten für Benzin und Diesel star steigen werden. Durch die Erhöhung der Pendlerpauschale sollen die Mehrbelastungen für „Fernpendler“ abgemildert werden.
Die Erhöhung der Entfernungspauschale ist zeitlich begrenzt. Sie gilt bis 31.12.2026. Es gelten also in den nächsten Jahren ab dem 21. Entfernungskilometer folgende Werte:
- 2020: 0,30 €
- 2021-2023: 0,35 €
- 2024-2026: 0,38 €
- ab 2027: 0,30 €
Für die ersten 20 Entfernungskilometer bleibt die Pendlerpauschale unverändert.