Kosten für Corona-Tests

Allgemein7. April 2021

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten von Covid-19-Tests (PCR- und Antikörper-Tests), wird es von der Finanzverwaltung nicht beanstandet, von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers auszugehen.

Die Kostenübernahme ist damit kein Arbeitslohn. Dies hat das Bundesfinanzministerium (BMF) kürzlich klargestellt.

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