Die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften. Dies teilt das Thüringer Finanzministeriums in Abstimmung mit den Einkommensteuerreferatsleiter von Bund und Ländern mit.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Pauschale nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt. Hierbei seien auch verbrauchsabhängige Kosten, wie Strom, Wasser, Abwasser und Energiekosten zu berücksichtigen.
Der Beschluss gilt zunächst nur für das Jahr 2022.