Bereits Ende 2019 wurde das „Gesetz zur Einführung einer Pflicht zur Mitteilung grenzüberschreitender Steuergestaltungen“ verabschiedet. Demnach sind seit dem 01.07.2020 (legale) grenzüberschreitende Steuergestaltungen innerhalb von 30 Tagen dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg[…]