Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus können für die Fördermonate Juli – September 2021 beantragt werden. Maßgebend für die Antragsberechtigung ist u.a. ein bestimmter Corona-bedingter Umsatzeinbruch gegenüber den entsprechenden Vergleichsmonaten des Jahres 2019.[…]
Nachträgliches Wahlrecht eingeführt Soloselbständige, die die Überbrückungshilfe III beantragt oder erhalten haben, waren bisher nicht antragsberechtigt für die Neustarthilfe. Und umgekehrt war es genauso. Da in einer Vielzahl von Fällen die Daten für den Erstantrag[…]