Bislang wurden Aufwendungen für Geschenke an Personen, die nicht Arbeitnehmer des Steuerpflichtigen sind, nur dann als Betriebsausgaben durch das Finanzamt anerkannt, wenn diese den Wert von 35 EUR nicht überstiegen haben. Diese Grenze wurde nun ab dem Jahr 2024 auf 50 EUR angehoben.
Hinweis: Beachten Sie, dass bei der Ermittlung der Wertgrenze Sie alle Geschenke an einen Empfänger pro Jahr zusammenrechnen müssen. Die Grenze gilt also nicht für einzelne Zuwendungen, sondern für alle Geschenke eines Jahres.