Sowohl die steuerliche Rechtsprechung als auch die Finanzverwaltung erkennen den Ausfall von Aktien oder Anleihen als steuerlich anzuerkennenden Veräußerungsverlust an. Verluste aus dem Ausfall von Kapitalanlagen (die ab dem 1.1.2009 erworben wurden) können mit den[…]
Im Rahmen des „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes“ wurde die Auszahlung eines einmaligen Kinderbonus i.H.v. 300 € für jedes in 2020 kindergeldberechtigte Kind festgelegt. Dieser Kinderbonus ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Die Auszahlung erfolgt i.d.R. gestaffelt[…]