Der Grundfreibetrag erhöht sich im für das Jahr 2024 auf 11.604 EUR für Ledige und auf 23.208 EUR für zusammenveranlagte Steuerzahler.
Hinweis: Aufgrund der Anhebung des Bürgergelds ist aktuell eine nachträgliche Erhöhung des Grundfreibetrags um weitere 180 EUR durch das Finanzministerium in Aussicht gestellt worden. Hier ist aber die weitere Entwicklung noch abzuwarten.