Künstlersozialabgabe 2021

Allgemein15. Februar 2021

Der Beitragssatz für die Künstlersozialabgabe wird vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales jährlich mittels Verordnung festgelegt. 2017 lag der Beitragssatz noch bei 4,8 % und sank dann ab 2018 auf 4,2 %.

Gemäß der aktuellen Künstlersozialabgabeverordnung bleibt der Beitragssatz auch im Jahr 2021 unverändert bei 4,2 %.

Die eigentlich angedachte Erhöhung wurde aufgrund der Corona-Krise nicht umgesetzt. Stattdessen wurden zusätzliche Bundesmittel eingesetzt („Entlastungszuschuss“).

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