Im Rahmen des „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetzes“ wurde die Auszahlung eines einmaligen Kinderbonus i.H.v. 300 € für jedes in 2020 kindergeldberechtigte Kind festgelegt. Dieser Kinderbonus ist steuerfrei und wird nicht auf andere Sozialleistungen angerechnet. Die Auszahlung erfolgt i.d.R. gestaffelt[…]