Temporäre Erweiterung des Verlustvortrags

Allgemein1. Oktober 2024

Ein Verlustvortrag ist bis zu einem Sockelbetrag von 1 Mio. EUR/2 Mio. EUR (Ledige/zusammenveranlagte Steuerpflichtige) in unbegrenzter Höhe zulässig.

Für den Betrag, der den Sockelbetrag überschreitet, war der Verlustvortrag bis Ende 2023 auf 60 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahrs begrenzt.

Für die Veranlagungszeiträume 2024 bis 2027 wird der Verlustvortrag vorübergehend auf 70 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Verlustvortragsjahres erhöht.

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