Die gesetzliche Pauschale für Arbeitnehmer, die ihre berufliche Tätigkeit vorwiegend auf Kraftfahrzeugen ausüben und auch dort übernachten (z. B. Berufskraftfahrer), ist von 8 EUR je Kalendertag auf 9 EUR je Kalendertag angehoben worden.
Achtung: Die ursprünglich angedachte Erhöhung der Verpflegungspauschalen ist der Streichliste des Vermittlungsausschusses zum Opfer gefallen. Es bleibt also im Jahr 2024 bei den „alten“ Pauschalen von 14 EUR bei einer Auswärtstätigkeit von mehr als acht Stunden und von 28 EUR bei einer Auswärtstätigkeit von mehr als 24 Stunden.