Aufgrund der aktuellen Situation sind die Abgabefristen für die Steuererklärungen 2019 vom 28. Februar 2021 auf den 31. August 2021 verschoben worden.
Hinweis: Die Verlängerung greift nur für durch einen Steuerberater oder anderen Angehörigen der steuerberatenden Berufe (z.B. Lohnsteuerhilfeverein) vertretene Steuerpflichtige.
Außerdem wurde der Beginn des Verzinsungszeitraums für 2019 vom 1. April 2021 auf den 1. Oktober 2021 verschoben.