Sozialversicherungsrechengrößen 2021

Allgemein23. Dezember 2020

Bundesregierung und Bundesrat haben kürzlich die Verordnung über Sozialversicherungsrechengrößen 2021 beschlossen. Demnach gelten für 2021 folgende Werte:

Werte in €WestOst
BeitragsbemessungsgrenzeMonatJahrMonatJahr
Allgemeine Rentenversicherung7.100,0085.200,006.700,0080.400,00
Knappschaftliche Rentenversicherung8.700,00104.400,008.250,0099.000,00
Arbeitslosenversicherung7.100,0085.200,006.700,0080.400,00
Kranken- und Pflegeversicherung4.837,5058.050,004.837,5058.050,00

Außerdem wurde die Versicherungspflichtgrenze bei der Kranken- und Pflegeversicherung bundeseinheitlich auf 5.362,50 € monatlich bzw. 64.350 € jährlich festgelegt.

Daneben wurde auch die Bezugsgröße in der Sozialversicherung auf monatlich 3.290 € (West) bzw. 3.115 € (Ost) und somit jährlich auf 39.480 € (West) bzw. 37.380 € (Ost) erhöht. Der Wert ist u.a. bedeutsam für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gelten die „West-Werte“ bundeseinheitlich.

Das vorläufige Durchschnittsentgelt pro Jahr in der Rentenversicherung beträgt nach der o.g. Neuregelung 41.541 €.

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